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Ein Keller birgt viel Potential in sich. Er kann wichtige, aber den Wohnbereich störende Räume aufnehmen.

Beliebt sind Bäder, Saunas, Hobbyräume, die Hausbar oder der Partykeller, Fitnessraum, Waschküche und Lagerräume sowie die Tiefgarage. Mancherorts werden sogar sogenannte Souterrain-Wohnungen in ihm untergebracht.

Letztlich dient der Keller aber immer der Unterbringung von Technikräumen, wie dem Hausanschlussraum (HAR), dem Heizungsraum und dem Brennstofflager. Auch werden Keller, gern umgenutzt bzw. ausgebaut. Einige Hausanbieter bieten den "Ausbaukeller" an, der in Eigenleistung ausgebaut wird, sobald wieder Geld in der Kasse ist.

Es gibt viele Gründe, die für einen Keller sprechen. Jedoch ist ein Keller immer auch eine Kostenfrage, denn die Tiefgründung, die ein Keller erfordert, ist teurer als eine Flachgründung. Reale Mehrkosten entstehen beim Bodenaushub, der Kellerdecke und den Kellerwänden.

 



Ein Beispiel für Mehrkosten beim Erdaushub: Für ein Haus mit einer Grundfläche von 10x10 m, die unterkellert werden soll, ist ein Volumen von 340,67 m³ auszuheben und abzutransportieren (Tiefe 2m, Arbeitsbereich 0,5 m um die Wände, Böschung 45°). Der Kubikmeter kostet ca. 20 €. Das ergibt Mehrkosten von 6.813 € allein für den Erdaushub. Das Verfüllen der Grube mit Mutterboden kostet 14 €/m³ und schlägt dann nochmals mit 140m³ x 14 €/m³ = 1.970 € zu Buche. Macht also allein für die Grube einen Aufwand von 8.783 €. Wände, Decke, etc. sind noch nicht dabei!

Bei hohem Grundwasserspiegel muss die Kellerwand besonders gegen drückendes Wasser geschützt werden, was eine sehr gute Ausführung der Baufirma verlangt, die meisten Mängel und Probleme verursacht und die Kosten erhöht.

Doch sollte man sich die Kosten für einen Keller sparen? Man sollte es besser nicht, denn ein Haus ohne Keller ist wie ein Auto ohne Kofferraum und wenn man erst einmal merkt, dass einem so mancher Stau- oder Funktionsraum fehlt, beginnt man sich einen Schuppen in den vielleicht ohnehin schon sehr kleinen Garten zu stellen. Diese Verschwendung von Grundstückfläche sollten Sie vermeiden. Bedenken Sie, dass ein Haus mit Keller auch kleiner sein kann, da Sie einige Räume Ihres Hauses gleich in den Keller mit einplanen können. Außerdem gilt ein Keller nicht als Vollgeschoss, wenn seine Deckenoberkante im Mittel nicht höher als 1,40 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt und nicht mehr als zwei Drittel seiner Grundfläche höher als 2,30 m sind. Daher kann ein solches Kellergeschoss immer neben der zulässigen Gesamtfläche (die mittels GFZ im Bebauungsplan festgesetzt wird) hinzugenommen werden. Der hohe Komfortfaktor eines Kellers erhöht auch den Wiederverkaufswert eines Hauses.

Infos zum Thema Keller

 

 

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