| Finanzielle Absicherung beim Bauen |
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Um keine finanziellen Schäden durch insolvent werdende Bauunternehmen, Fertighausanbieter oder Bauträger bei Ihrem Bau zu erleiden, ist es wichtig, dass Sie sich richtig absichern. Egal mit wem Sie bauen, noch vor dem Bau oder vor der Beauftragung eines Unternehmers mit der Ausführung einzelner Bauleistungen sollten Sie eine Baufertigstellungsversicherung abschließen oder, viel besser, sich eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft von der Bank der Baufirma vorweisen lassen. Beachten Sie, wann Sie eine Leistung zu bezahlen haben und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen. Je nach Baupartner kann dies unterschiedlich sein und sollte im Bauvertrag vereinbart werden. Zudem können Sie die Schuldensituation und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens gegen Honorar von einer Wirtschaftsauskunftei erkunden lassen.
VertragserfüllungsbürgschaftDiese Bürgschaft sollten Bauunternehmer, Fertighausanbieter und Bauträger vorweisen, bevor sie einen Auftrag erhalten können. Damit sichern Sie sich und andere beteiligte Unternehmer vor finanziellen Schäden im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens ab.Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt sicher, dass ein Bürge für die Kosten der Fertigstellung einsteht und weitere ausführende Baufirmen nicht ebenfalls insolvent werden. Bürge sollte stets die Bank der jeweiligen Baufirma sein. Andere Bürgen stellen ein weiteres Sicherheitsrisiko dar. GewährleistungsbürgschaftFür diese Bürgschaft gilt das bereits zur Vertragserfüllungsbürgschaft Gesagte. Sie stellt sicher, dass ein Bürge für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, falls die ausführende Baufirma mittlerweile insolvent geworden ist. Damit stellt diese Bürgschaft eine wichtige Absicherung Ihrer Finanzen für die Gewährleistungsfrist nach dem Bau dar. Die Höhe dieser Bürgschaft sollte mindestens 5 % der Auftragssumme betragen. SicherheitseinbehaltBehalten Sie nach der Abnahme eines fertiggestellten Objektes oder einzelner Bauleistungen noch ca. 5 % des Kaufpreises zurück, bis alle im Abnahmeprotokoll aufgelisteten Mängel beseitigt worden sind oder sich die Mängelfreiheit erwiesen hat. Der 5%ige Sicherheitseinbehalt kann bis zum Ende der Gewährleistung (also maximal 5 Jahre) einbehalten werden, sollte allerdings auf einem Konto mit dem üblichen Zinserträgen angelegt werden. Dieser Sicherheitseinbehalt sollte auch vertraglich vereinbart sein. Vorliegende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften Ihrer Baupartner machen den Sicherheitseinbehalt erlässlich. Zahlungen an BauunternehmerBauunternehmer stellen in der Regel ihre Rechnung unmittelbar nach Ihrer Abnahme der mangelfreien Bauleistung. Diese Rechnung wird dann fristgemäß bezahlt. Im Falle von auftretenden Mängeln, die bei der Abnahme festgestellt werden, verzögert sich Zahlung bis zur Mängelfreiheit der Leistung.
Zahlungen an BauträgerBauträger werden entweder nach der Fertigstellung des gesamten, mangelfreien Werkes oder in baufortschrittabhängigen Abschlägen bezahlt.
Da Bauträger meistens auch die Grundstücke veräußern, sollte vertraglich festgelegt werden, dass Sie zuerst das Grundstück erworben und überschrieben bekommen haben, bevor Sie den ersten Abschlag auf Bauleistungen bezahlen. Dies ist eine unerlässliche Absicherung gegen Streitfälle oder einen möglichen Bankrott des Bauträgers.
Sie zahlen nach
Beachten Sie, dass diese Zahlungen immer vom Baufortschritt abhängen und nicht zeitlich abhängig vereinbart werden! WirtschaftsauskunfteiDiese besorgt Ihnen innerhalb kurzer Zeit gegen ein Honorar von 170 - 300 € verlässliche Auskünfte zur wirtschaftlichen, geschäftlichen und schuldnerischen Situation eines Unternehmens. Eine Wirtschaftsauskunftei einzubeziehen ist jedoch nur notwendig, wenn Sie unbedingt zu äußerst niedrigen Preisen mit undurchsichtigen Baufirmen bauen wollen. |





